Beruf Ausbildung des Schuhmachers wird neu geregelt

Bonn · (dpa). Für Schuhmacher tritt ab dem 1. August eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Die bisherige Berufsbezeichnung wird durch den „Maßschuhmacher“ ersetzt, teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit.

Das solle die handwerkliche Fertigung, im Gegensatz zur industriellen Herstellung, hervorheben. Die Neuordnung der dreijährigen Ausbildung greife zudem wirtschaftliche und organisatorische Veränderungen in den Betrieben auf. So komme künftig unter anderem das individuelle Umarbeiten von Konfektionsschuhen hinzu. Zudem würden Inhalte zum Beispiel zur Modellgestaltung, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit neu in den Lehrplan aufgenommen oder verstärkt in der Ausbildung vermittelt.

(dpa)
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