Arbeitsrecht Arztbesuch kann auch während der Arbeit erlaubt sein

Frankfurt · Bei einer akuten Krankheit ist der Fall klar: Muss ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit sofort zum Arzt, bekommt er für diese Zeit trotzdem sein Gehalt, erklärt Dorothee Müller-Wenner vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Sind sie jedoch nicht akut erkrankt, müssen Arbeitnehmer versuchen, den Termin außerhalb ihrer Arbeitszeit zu legen. Zwar können Tarif- und Arbeitsverträge besondere Regelungen enthalten. Grundsätzlich gelte jedoch: Arbeitnehmer müssen um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit bitten. Kommt der Arzt diesem Wunsch nicht nach, sollten sich Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung geben lassen.

(dpa)
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