Beruf Kein Widerruf der Betriebsrente

Konstanz/Berlin · () Theoretisch können Arbeitnehmer zwar den Anspruch auf eine Betriebsrente verlieren, in der Praxis ist das allerdings kaum möglich. Arbeitgeber können eine Betriebsrente nur verweigern, wenn Arbeitnehmer die Ansprüche durch das Vertuschen schweren Fehlverhaltens erworben oder sie dem Unternehmen damit schweren Schaden zugefügt haben.

Eine bloße Pflichtverletzung reicht dagegen nicht aus. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Konstanz hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

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