Auch über den 2. April hinaus Wo Test- und Maskenpflicht im Saarland weiterhin gelten

Maskenpflicht
- Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr (Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug)

Maskenpflicht
- In Arztpraxen

Maskenpflicht
- In Dialyseeinrichtungen

Maskenpflicht
- In Tageskliniken

Maskenpflicht
- Im Rettungsdienst

Test- und Maskenpflicht
- In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt

Test- und Maskenpflicht
- Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.

Test- und Maskenpflicht
- In Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren

Test- und Maskenpflicht
In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen, die dort Dienstleistungen erbringen

Testpflicht
- In Kindergärten

Testpflicht
- In Schulen

Testpflicht
- In psychiatrischen Krankenhäusern und Heimen der Jugendhilfe

Aldi, Rewe und Edeka ziehen nachAb 3. April: Diese Geschäfte verzichten auf die Maskenpflicht

Wiedereröffnungen nach Corona-LockerungenIn diesen Clubs kann im Saarland ab heute wieder gefeiert werden

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