Impeachment-Verfahren Wie der Kongress den Präsidenten absetzen könnte

Washington · Der US-Verfassung zufolge kann ein Präsident vom Kongress des Amtes enthoben werden. Dazu gibt es das Impeachment-Verfahren. Als mögliche Gründe dafür nennt die Verfassung „Verrat, Bestechung oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“.

Eine Absetzung aus politischen Gründen ist nicht vorgesehen.

Dennoch handelt es sich beim Impeachment um einen politischen Akt, nicht im engen Sinne um eine juristischen. Solange Trump im Weißen Haus residiert, muss er nicht mit Strafverfolgung rechnen, da er de facto Immunität genießt. Die Verfassung, in dem Punkt sind sich die Rechtsgelehrten weitgehend einig, gestattet es nicht, gegen einen amtierenden Präsidenten ein Strafverfahren zu eröffnen.

Die politische Gemengelage wiederum ist klar: Soll der Stein gegen US-Präsident Donald Trump ins Rollen gebracht werden, müssten die Republikaner bei der Kongresswahl im November ihre Mehrheit im Repräsentantenhaus verlieren. Denn dass sich die „Grand Old Party“ gegen einen Mann stellt, der ihr mittlerweile seinen Stempel aufgedrückt hat, ist aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich.

Konkret läuft ein Impeachment wie folgt ab: Das Repräsentantenhaus leitet das Verfahren ein, erste Schritte erfolgen im Justizausschuss. Am Ende verabschiedet die gesamte Kammer mit einfacher Mehrheit eine Liste von Anklagepunkten und leitet sie an den Senat weiter, dem die Funktion eines Gerichts zukommt. Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs leitet das Verfahren, einer Verurteilung müssen am Ende zwei Drittel der anwesenden Senatoren zustimmen.

Bisher ist noch kein US-Präsident auf diese Weise des Amtes enthoben worden. In den bisher zwei Verfahren gab es zwei Freisprüche. Zuletzt musste sich der Demokrat Bill Clinton 1999 wegen einer Lüge über seine Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinsky einem Verfahren stellen. Der Senat sprach ihn jedoch von den Vorwürfen des Meineides und der Behinderung der Justiz frei.

1868 scheiterte ein Impeachment gegen den Demokraten Andrew Johnson hauchdünn. Er hatte einen neuen Kriegsminister ohne Zustimmung des Senats ernannt. Dort fehlte am Ende nur eine einzige Stimme zur Zweidrittel-Mehrheit, um Johnson aus dem Amt zu entfernen.

Auch 1974 wurde ein Verfahren eingeleitet. Doch es kam gar nicht erst zur Anklageerhebung. Der Republikaner Richard Nixon trat zuvor wegen der Watergate-Affäre zurück.

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