Auch aus dem Saarland Kritik an neuen Vorgaben für Pflege in Kliniken

Berlin/Saarbrücken · Minister Spahn hat Personaluntergrenzen für bestimmte Stationen festgelegt. Kritik gibt es dennoch.

 Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Krankenhaus-Patienten sollen sich zum 1. Januar 2019 in wichtigen Abteilungen auf eine feste Mindestbesetzung mit Pflegekräften verlassen können. Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn tritt in Kürze in Kraft. „Ein Mangel an Pflegekräften gefährdet Patienten“, sagte der CDU-Politiker gestern. Spahn betonte, wer zu wenige Pflegekräfte für zu viele Patienten habe, „muss Betten abbauen“.

Konkret soll in Intensivstationen in der Tagesschicht künftig eine Pflegekraft für höchstens 2,5 Patienten da sein, nachts für 3,5. In der Unfallchi­rurgie sind im neuen Jahr tagsüber maximal zehn Patienten pro Pfleger zulässig, nachts 20. Dieser Schlüssel gilt auch für die Geriatrie. In der Kardiologie muss tagsüber eine Pflegekraft für maximal zwölf Patienten da sein, nachts für nicht mehr als 24.

Die Pläne sind Teil der Bemühungen, die Personalnot in der Pflege zu lindern. Patientenschützer und die Krankenversicherungen befürworten sie, fordern aber deutlich weitergehende Verbesserungen. Nach Ansicht der Opposition sind die Vorgaben ebenfalls zu lasch. Die Grünen kritisierten, dass die Verordnung nur einzelne Krankenhausbereiche umfasst. Dies könne den Pflegekräften schaden, „wenn nun Personal aus Stationen ohne definierte Untergrenzen abgezogen wird“. Nötig sei „eine vernünftige, wissenschaftlich-fundierte Personalbemessung für alle Pflegebereiche“. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch nannte Spahns Vorgehen „viel zu zaghaft“.

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft reagierte grundsätzlich positiv. Geschäftsführer Thomas Jakobs sprach von einer „realistischeren Sicht auf die Versorgungssituation“. Jedoch dürfe die Quotenregelung nicht dazu führen, dass die Untergrenzen zu Obergrenzen würden. Davor warnt auch die Gewerkschaft Verdi im Saarland. Es bestehe die Gefahr, dass Häuser, deren Personalstand über der Untergrenze liege, „aus Kostengründen auf den schlechteren Stand gehen“, sagte Verdi-Sekretär Michael Quetting. Zudem gebe es in der Verordnung „viele offene Fragen“ und „Schlupflöcher“.

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