Harte Strafen, bitte!

Meinung:Harte Strafen, bitte!

Von SZ-RedakteurinStefanie Marsch

Tun wir es! Schreiben wir die Nationalhymne in die Verfassung. Und dazu noch gleich einen Absatz, der unsere Nationalspieler verpflichtet, die Hymne mitzusingen. Wer dreimal dagegen verstößt, der fliegt. Außerdem sollte es unter Strafe gestellt werden, den Text falsch zu singen. "Brüh im Lichte dieses Glückes . . ." Wo kommen wir denn da hin?

Mal im Ernst: Natürlich ist die Nationalhymne ein wichtiges Symbol unseres Landes. Aber dafür muss sie nicht im Grundgesetz verankert sein. Zumal der Zusammenhang, in den die Forderung der CDU gestellt wurde - Migranten müssten wissen, dass die Hymne ausdrückt, was wir Deutschen fühlen - einen seltsamen Beigeschmack hat.

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