Die Prostitution in Deutschland und Frankreich

Mit ihrer Entscheidung, sich künftig für die Entkriminalisierung von Prostitution einzusetzen, fasst Amnesty International ein heißes Eisen an. Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland und wie im Nachbarland Frankreich? Eine Übersicht:

Deutschland: Mit dem Prostitutionsgesetz wollte die frühere rot-grüne Bundesregierung die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten in Deutschland verbessern. Vor Einführung im Jahr 2002 galt käuflicher Sex hierzulande als sittenwidrig. Seither können Prostituierte ihren Lohn gerichtlich einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden.

Grundsätzlich zulässig war Prostitution in Deutschland allerdings auch schon vorher. Doch einen Anspruch konnte weder Kunde noch Dienstleister geltend machen. Mit Einführung des Gesetzes wurde die Bundesrepublik zu einem der liberalsten Länder weltweit. Landesregierungen und Kommunen können Prostitution durch Sperrbezirksverordnungen verbieten. Kritiker bemängeln, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution. Zudem sei die soziale Lage nur für einen kleinen Teil der Prostituierten besser. Eine Novelle des Gesetzes ist derzeit in der parlamentarischen Beratung.

Frankreich: Im Nachbarland Frankreich ist eine Legalisierung der Prostitution indes überhaupt kein Thema. Der Staat beschreitet vielmehr konsequent den entgegengesetzten Weg und folgt dem Vorbild der skandinavischen Länder Schweden und Norwegen. Zwar sollen nach dem Willen der französischen Nationalversammlung Prostituierte künftig nicht mehr verfolgt werden - dafür sollen ihre Kunden für gekauften Sex belangt werden. Kommt das Gesetz durch, drohen Freiern künftig bis zu 1500 Euro Strafe, im Wiederholungsfall sogar 3750 Euro.

Doch der Gesetzentwurf der regierenden Sozialisten ist umstritten und sorgte für heftige Debatten: Prostitutierten-Organisationen fürchten, das Gewerbe könne damit in die Illegalität abgedrängt werden - was die Arbeit für die betroffenen Frauen deutlich gefährlicher mache. Der von der konservativen Opposition dominierte Senat schrieb das Gesetz in seiner ersten Lesung komplett um. Die Nationalversammlung blieb im Juni bei ihrer Linie. Nun liegt der Ball erneut beim Senat . Wenn die beiden Kammern zu keiner Einigung kommen, hat die Nationalversammlung das letzte Wort.

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