Karlsruhe kippt Publikationsverbot für verurteilten Rechtsterroristen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ein fünfjähriges Publikationsverbot für einen verurteilten Rechtsterroristen aus Bayern aufgehoben. Ihm dürfe nach der Haft die Veröffentlichung rechtsextremistischen Gedankenguts nicht jahrelang pauschal verboten werden, hieß es. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schütze auch die Verbreitung rechtsextremistischer Ansichten

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ein fünfjähriges Publikationsverbot für einen verurteilten Rechtsterroristen aus Bayern aufgehoben. Ihm dürfe nach der Haft die Veröffentlichung rechtsextremistischen Gedankenguts nicht jahrelang pauschal verboten werden, hieß es. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schütze auch die Verbreitung rechtsextremistischer Ansichten. Der Neonazi war 2005 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden - unter anderem wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Schutzgruppe" des rechtsextremistischen "Aktionsbüros Süd". dapd

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