Airline siegt in Streit um Fördergeld in Zweibrücken

Luxemburg/Zweibrücken · Die Fluglinie Germanwings hat sich im Streit mit der EU-Kommission um angeblich unzulässige staatliche Beihilfen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) durchgesetzt. Die mittlerweile in Eurowings umbenannte Lufthansa-Tochter muss 1,2 Millionen Euro nicht zurückzahlen, entschieden die Luxemburger Richter mangels Beweisen in einem gestern verkündeten Urteil (Az. T-375/15). Die Brüsseler Kommission war davon ausgegangen, dass Germanwings vom Flughafen Zweibrücken Beihilfen in Form von Flughafendienstleistungen zugeflossen seien, weil der Bau eines neuen Terminals auch zugunsten von Germanwings für den damals in öffentlicher Hand befindlichen Flughafen nicht kostendeckend gewesen sei. Entgegen der Ansicht der Kommission ist es dem Urteil zufolge aber unwahrscheinlich, dass die Investitionen am Flughafen auf einen Vertrag mit Germanwings zum Reiseziel Zweibrücken zurückzuführen seien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort