Arbeitslose Gericht prüft im Januar Hartz-IV-Sanktionen
Karlsruhe · Erstmals verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 15. Januar über die Zulässigkeit von Hartz-IV-Strafen gegen Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Wie das Karlsruher Gericht gestern mitteilte, muss nach einer Vorlage des Sozialgerichts Gotha geprüft werden, ob Hartz-IV-Bezieher wegen wiederholter Pflichtverletzungen vom Jobcenter mit einer 30-, 60- oder gar 100-prozentigen Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II sanktioniert werden dürfen.
10.12.2018
, 20:35 Uhr
Das Gothaer Gericht hält die Bestimmungen für verfassungswidrig (AZ: S 15 AS 5157/14).