Sanktionen Nur wenige Hartz-IV-Bezieher brechen Regeln

Nürnberg/Berlin · Die Jobcenter melden kaum mehr Sanktionen. Die Politik hält auch viele von diesen für überzogen.

Termin verpasst, Weiterbildung abgelehnt, Einkommen nicht abgegeben – wer sich als Hartz-IV-Empfänger nicht an die Regeln hält, dem wird das Geld vom Staat gekürzt. Im vergangenen Jahr verhängte die Bundesagentur für Arbeit etwas mehr Sanktionen als im Vorjahr. 953 000 Kürzungen waren es 2017, rund 13 700 mehr als 2016. Allerdings erklärte die Arbeitsagentur gestern auch, dass sich die Quote – das Verhältnis der Sanktionen zu allen Empfängern – nicht verändert hat. Sie liege nach wie vor bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln“, sagte der Chef der Bundesagentur, Detlef Scheele.

Mit 77 Prozent entfällt der größte Teil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. Dazu zählt etwa, wenn jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 733 800 Fälle gab es, bei denen das Geld um zehn Prozent gekürzt wird. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 98 860 Sanktionen ausgesprochen. Hier gelten Kürzungen ab 30 Prozent der Sozialhilfe.

Scheele kritisierte die Vorschriften für junge Arbeitslose. So sieht das Gesetz bei Jugendlichen bereits beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine 100-prozentige Kürzung der Regelleistung vor. Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Verstoß dazu, kann auch die Miete gekürzt werden. „Das bereitet uns Sorge, weil die strikten Sonderregelungen bei Jugendlichen zu besonders einschneidenden Leistungskürzungen führen“, sagt Scheele. Überhaupt sieht er die Kürzung der Miete für Betroffene kritisch. „Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter.“

Scheele zeigte sich offen für Veränderungen – und auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) äußerte sich in dieser Art. Er wolle prüfen, „welche Sanktionen noch sinnvoll sind“, sagte Heil der „Zeit“. Nicht sinnvoll finde er, dass „für Jüngere strengere Regeln gelten als für Ältere. Oder dass das Wohngeld gekürzt wird und die Leute auf der Straße stehen.“ Grundsätzlich seien Kürzungen aber in Ordnung, weil die Gesellschaft für Unterstützung, die sie gewähre, eine Gegenleistung erwarten könne.

Auch stellte Heil eine Erhöhung der Hartz-IV-Bezüge in Aussicht. „Ich schaue mir das an, was wir bei den Grundsicherungssätzen tun können“, sagte der Minister. Es gehe ihm darum, die Lebensperspektiven der Menschen zu verbessern. Derzeit liegt der Regelsatz für einen Alleinstehenden bei 416 Euro im Monat. Für eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft machen die Leistungen der Grundsicherung im Schnitt 954 Euro aus. 2017 gab es im Schnitt 4,36 Millionen Hartz-IV-Empfänger; im Vorjahr waren es 4,31 Millionen.

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