Asyl in den USA Trump riegelt USA vor „Karawane“ ab

Washington · Ein Dekret soll das Recht auf Asylanträge in den USA einschränken. Ein Verstoß gegen geltende Gesetze, sagen Kritiker.

 Tausende Menschen aus Guatemala, Honduras und El Salvador sind vor der Armut und der Gewalt in ihren Heimatländern geflohen und haben sich auf den Weg in die Vereinigten Staaten gemacht. Hier erreichen Migranten aus El Salvador die mexikanische Stadt Tapachula.

Tausende Menschen aus Guatemala, Honduras und El Salvador sind vor der Armut und der Gewalt in ihren Heimatländern geflohen und haben sich auf den Weg in die Vereinigten Staaten gemacht. Hier erreichen Migranten aus El Salvador die mexikanische Stadt Tapachula.

Foto: dpa/Victor Pena

Seit Wochen hat er in düsteren Metaphern vor einer „Invasion“ von Flüchtlingen aus Zentralamerika gewarnt. Im Wahlkampf gab es für Donald Trump kein wichtigeres Thema als die „Karawane“ von Migranten, die sich von Honduras auf den Weg nach Norden gemacht hat. Nun lässt der US-Präsident der Rhetorik der Kampagnenbühne konkrete Schritte folgen. Eingeschränkt wird das Recht, in den Vereinigten Staaten einen Asylantrag zu stellen.

Am Freitag hat Trump ein entsprechendes Dekret unterschrieben. Bereits vor der Unterzeichnung hatten die Ministerien für Heimatschutz und Justiz skizziert, was sich ändern soll. Demnach dürfen Menschen, die aus Mexiko ins Land kommen, Asylanträge nur noch dann stellen, wenn sie dies an einem offiziellen Grenzübergang tun. Wer die Südgrenze der USA überquert, ohne sich kontrollieren zu lassen, hat seine Rechte verwirkt. Asylbegehren von illegal Eingewanderten sollen fortan nicht mehr bearbeitet werden.

Die Restriktionen, die zunächst 90 Tage lang gelten sollen, erinnern in gewisser Weise an den „Travel Ban“, die Einreisesperre für Bürger aus zunächst sieben islamisch geprägten Staaten, die Trump kurz nach seiner Amtseinführung verfügte. Zunächst von Richtern in mehreren Bundesstaaten als verfassungswidrig zurückgewiesen, wurde sie schließlich vom Obersten Gerichtshof für zulässig erklärt, allerdings in stark veränderter Form. Wie damals beruft sich die Regierung auch diesmal auf weitreichende Befugnisse des Chefs der Exekutive, wenn es um die Frage geht, wer US-amerikanischen Boden betreten darf und wer nicht. Der Präsident könne die Einreise von Ausländern einschränken, falls er es im Interesse der nationalen Sicherheit für gerechtfertigt halte, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Ressorts für Homeland Security und Justiz. Im konkreten Fall wende man das Prinzip auf Ausländer an, die sich an der Südgrenze über derartige Einschränkungen hinwegsetzten.

Menschenrechtsanwälte haben schon jetzt klargestellt, dass sie Einspruch einlegen werden, ähnlich wie seinerzeit gegen den Travel Ban. Was Trump anweise, verstoße gegen geltendes Recht, betont Omar Jadwat, Direktor der Bürgerrechtsliga ACLU. „Der Präsident kann die Gesetzeslage nicht ignorieren, auch dann nicht, wenn sie ihm nicht gefällt.“ Der Immigration Nationality Act, ein 1965 vom Kongress verabschiedetes Paragrafenwerk, das bis heute die rechtliche Grundlage der Einwanderungspolitik bildet, gestattet es jedem, in den Vereinigten Staaten um Asyl zu bitten. Ob man an einem Grenzübergang einreist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

„Der Kongress hat es eindeutig geregelt. Jeder Person, die sich in den USA aufhält, muss Zugang zum Asylverfahren haben“, sagt Beth Werlin, Direktorin des American Immigration Council, einer Organisation, die Migranten juristisch berät. Trump wolle Menschen die Tür vor der Nase zuschlagen, die Schutz bräuchten, „das widerspricht amerikanischen Werten“.

Da das Parlament das Asyl-Procedere beschlossen habe, liege es allein in der Macht des Parlaments, daran etwas zu ändern, argumentieren die Kritiker der Direktive. Das Weiße Haus entgegnet, die Gerichte des Landes seien chronisch überlastet, weil sie sich mit Asylanträgen beschäftigen müssten, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hätten. Ergo handle man mit der neuen Regelung im Interesse derer, die in ihrer Heimat tatsächlich verfolgt würden und denen tatsächlich geholfen werden müsse.

Nach Angaben des Transactional Records Access Clearinghouse, einer auf Statistiken spezialisierten Initiative der Syracuse University, suchten zwischen 2011 und 2016 nur knapp 40 000 aus Mexiko und Mittelamerika Eingewanderte in den Vereinigten Staaten Asyl. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurden etwa 35 000 derartige Anträge von Flüchtlingen aus China gestellt. Während Mexikaner und Mittelamerikaner zu 80 Prozent negative Bescheide erhielten, lag die Ablehnungsquote bei Chinesen lediglich bei 22 Prozent. Um das Asyl als solches, schlussfolgern Kritiker, gehe es Trump höchstens am Rande. In Wahrheit gehe es um abschreckende Signale in Richtung Lateinamerika: Gerade dort wolle er potenzielle Migranten davon abhalten, sich auf den Weg zu machen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort