Telekom-Börsengang muss erneut vor Gericht
Karlsruhe · Tausende Kleinaktionäre der Telekom haben im Musterprozess um den dritten Börsengang einen Etappensieg erzielt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass über die Schadenersatz-Klage wegen riesiger Kursverluste der T-Aktie neu verhandelt werden muss - wegen falscher Angaben im Prospekt der Aktie.
12.12.2014
, 00:00 Uhr
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