Staatsanwalt darf man "durchgeknallt" nennen
PanoramaStaatsanwalt darf man "durchgeknallt" nennen Die Bezeichnung "durchgeknallter Staatsanwalt" ist nicht in jedem Fall eine Beleidigung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht
27.06.2009
, 00:29 Uhr
PanoramaStaatsanwalt darf man "durchgeknallt" nennen Die Bezeichnung "durchgeknallter Staatsanwalt" ist nicht in jedem Fall eine Beleidigung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. > Seite D 6