Der ewige Streit um die Sicherheit

Berlin · Abschiebehaft, Transitzonen, Videokameras: Der Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt ruft eine altbekannte Diskussion auf den Plan. Braucht Deutschland mehr Gesetze zur Terrorabwehr? Die Union meint: Ja.

Nach dem Anschlag von Berlin werden in der Union erneut schärfere Gesetze im Kampf gegen die Terrorgefahr gefordert. Im Mittelpunkt steht dabei der als islamistischer Gefährder eingestufte Tatverdächtige Anis Amri. Den Tunesier hatten die Sicherheitsbehörden schon lange auf dem Schirm. Trotzdem konnte sich Amri offenbar weitgehend unbehelligt in Deutschland bewegen. Folgende Maßnahmen werden jetzt diskutiert:

Abschiebehaft: Von der CSU kommt die Forderung, die Abschiebehaft zu verlängern. Diese kann derzeit für bis zu sechs Monate angeordnet und um höchstens ein Jahr verlängert werden. Eine weitere Verlängerung der Frist hätte im Fall Amri nichts genützt. Der 24-Jährige saß schon kurz in Abschiebehaft. Doch wegen fehlender Ausweispapiere wurde die Abschiebung nicht vollzogen. Geholfen hätte etwas anderes: Im Oktober ging ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung, der eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" als neuen Haftgrund vorsieht. Damit wäre Amri nicht so leicht aus der Abschiebehaft gekommen.

Sichere Herkunftsstaaten: Per Gesetz sind bereits die Balkanstaaten, der Senegal und Ghana als sichere Herkunftsländer eingestuft. Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass dort "keine politische Verfolgung oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet". In der Praxis bedeutet das beschleunigte Asylverfahren. Derzeit liegt im Bundesrat noch ein Gesetzentwurf, der auch Algerien, Tunesien und Marokko - die sogenannten Maghreb-Staaten - zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. CDU und CSU fordern nun eine rasche Verabschiedung.

Transitzonen: Hier geht es um eine schon ältere Forderung der CSU . Flüchtlinge sollen demnach schon vor der deutschen Grenze in Transitzentren erfasst und auf ihre Identität hin überprüft werden. Bei Ungereimtheiten würden die Betroffenen zurückgeschickt. Nach Ansicht der SPD sind Transitzonen aber nicht mit dem Aslyrecht vereinbar.

Fußfesseln: In Deutschland gibt es etwa 550 islamistische Gefährder. Sie rund um die Uhr zu überwachen sei nicht möglich, sagen Sicherheitsexperten. Von der Union, aber auch von der FDP kommt deshalb die Forderung nach dem Einsatz elektronischer Fußfesseln. Gegenwärtig werden sie vor allem bei Sexualstraftätern zur Aufenthaltsüberwachung verwendet. Voraussetzung ist allerdings eine rechtskräftige Verurteilung. Im Fall Amri gibt es die in Deutschland nicht.

Videoüberwachung: Gerade erst hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Allerdings bleibt die Entscheidung Ländersache, und das Land Berlin hat sich gegen eine Ausweitung ausgesprochen. Künftig können aber private Betreiber, zum Beispiel eines Weihnachtsmarktes, Kameras installieren. Straftaten ließen sich damit zwar nicht verhindern, aber womöglich schneller aufklären.

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