Keine Fixierung ohne gerichtliche Einwilligung

Karlsruhe · Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeheimen wie das Anbringen von Bettgittern oder Gurten im Rollstuhl müssen immer gerichtlich genehmigt werden. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, ist selbst dann eine richterliche Prüfung nötig, wenn die betreffende Person in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich gewünscht hat, auf diese staatliche Prüfung zu verzichten.

Der staatliche Schutzauftrag bei Freiheitsentzug sei höher zu werten als der mit einer richterlichen Prüfung verbundene Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, so das Verfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis nahmen die Richter nicht zur Entscheidung an.

Geklagt hatten eine pflegebedürftige Frau und deren Sohn. Der Sohn argumentierte, seine Mutter habe ihn ausdrücklich in einer Vorsorgevollmacht damit beauftragt, selbstständig und ohne richterliche Prüfung über freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden. Nachdem die Frau mehrfach in ihrem Pflegeheim aus Bett und Stuhl gefallen war, willigte der Sohn ein, sie tagsüber mit einem Gurt im Rollstuhl zu fixieren und am Bett Gitter anzubringen. Gegen seinen Willen wurden diese Maßnahmen jedoch von einem Gericht überprüft.

"Die Entscheidung ist richtig und gut", begrüßt Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz den Richterspruch. In Deutschland würden rund 140 000 Menschen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. 95 Prozent dieser Maßnahmen könnten aber durch absenkbare Betten oder spezielle Kleidung wie Sturzhosen vermieden werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort