EU-Bürger haben vor Gericht Recht auf Übersetzer

Luxemburg. Wer in einem anderen EU-Land vor Gericht steht und die Sprache nicht versteht, hat künftig Anspruch auf einen Dolmetscher. Die EU-Innenminister einigten sich gestern in Luxemburg auf entsprechende Mindeststandards bei Strafverfahren. Die EU-Richtlinie schreibt eine einheitliche Dolmetscherpflicht vor

Luxemburg. Wer in einem anderen EU-Land vor Gericht steht und die Sprache nicht versteht, hat künftig Anspruch auf einen Dolmetscher. Die EU-Innenminister einigten sich gestern in Luxemburg auf entsprechende Mindeststandards bei Strafverfahren. Die EU-Richtlinie schreibt eine einheitliche Dolmetscherpflicht vor. Ein Beschuldigter oder Angeklagter bekommt bereits vor dem Gerichtsprozess einen Übersetzer zur Seite gestellt. Dieser soll dem mutmaßlichen Straftäter bei Gesprächen mit seinem Rechtsanwalt, im Polizeiverhör und später im Gerichtssaal helfen. dpa

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