Gerichtsprozess um Marke „Fack Ju Göhte“ Moralwächterrolle nicht überziehen

Man muss die Einwände der europäischen Markenschützer gegen Sporttaschen, Schreib-Geräte oder Kosmetika mit dem Aufdruck „Fack Ju Göhte“ nicht ins Lächerliche ziehen. Denn an den Entscheidungen, die der Europäische Gerichtshof am Donnerstag aufgehoben hat, ist ja etwas dran.

Detlef Drewes kommentiert die Entscheidung des EuGH im Fall „Fack Ju Göhte“
Foto: SZ/Robby Lorenz

Begründung damals: Der Staat solle nicht diejenigen unterstützen, die zur Förderung ihrer Zwecke Marken verwenden, die gegen Grundwerte einer zivilisierten Gesellschaft verstoßen. Schon die Unionmarkenverordnung schreibt fest, dass der Schutz nicht für Marken gewährt werden soll, die „gegen die öffentliche Ordnung oder gegen gute Sitten verstoßen“. Trotzdem hat der EuGH richtig entschieden. Denn man kann die moralische Wächterrolle auch überziehen. Genau das wäre geschehen, wenn der Filmtitel als Marke verboten geblieben wäre. Zumal die EU-Behörde nicht hätte erklären können, warum sie zuvor die Marke „Leck mich, Schiller“ akzeptiert hatte.

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