Gerichtsverfahren um mangelhafte Brustimplantate Brust-Implantate: Opfer haben Chance auf Schadenersatz

Karlsruhe · Wegen des Skandals um mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) haben Betroffene und deren Krankenkassen weiter Chance auf Schadenersatz vom Tüv Rheinland. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil festgestellt, dass eine Haftung des Tüv Rheinlandes wegen möglicher Pflichtverletzungen bei der Zertifizierung der Brustimplantate in Betracht kommt.

Die Karlsruher Richter verwiesen den Streit daher zur weiteren Prüfung an das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg zurück.

Die von PIP zehntausendfach verkauften Brustimplantate enthielten nicht das reguläre Spezial-, sondern nur billigeres Industriesilikon. Allein in Deutschland erhielten etwa 6000 Frauen solche Implantate. Deren Vertrieb wurde 2010 gestoppt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfahl Anfang 2012 betroffenen Frauen, die PIP-Implantate wieder entfernen zu lassen. Da von PIP wegen Insolvenz nichts mehr zu holen war, verlangte allein die AOK Bayern vom Tüv Rheinland Schadenersatz für die Kosten der operativen Eingriffe, über 50 000 Euro. Denn dieser habe die PIP-Brustimplantate nicht mit einem CE-Siegel für Medizinprodukte zertifizieren dürfen.

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