Urteil über Rasen und BlumenwieseGarten: Vermieter darf Mieter nicht seinen Geschmack aufzwingen
Der Frühling kommt und Gartenarbeit ist angesagt. Hierbei lässt sich zwar über Geschmack streiten. Die einen mögen Rasen, die anderen Blumenwiesen. Aber ein Vermieter darf seinem Mieter trotzdem in der Regel nicht seinen Geschmack aufzwingen.