Untreue und VorteilsannahmeEx-Oberbürgermeister von Homburg wehrt sich nicht gegen Strafurteil
Das Urteil gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg ist rechtskräftig. Karlheinz Schöner (CDU) akzeptiert offenbar seine Verurteilung wegen Untreue und Vorteilsannahme durch das Landgericht.