Ermittlungen der Polizei Details zu Corona-Gästelisten werfen Fragen nach Verhältnismäßigkeit auf

Saarbrücken · Corona-Gästelisten dürfen laut Strafprozessordnung für polizeiliche Ermittlungen verwendet werden. Das stellte Innenminister Klaus Bouillon (CDU) in der vergangenen Woche klar, nachdem bekannt wurde, dass dieses Verfahren auch im Saarland bereits vier Mal Anwendung gefunden hat (wir berichteten).

War die Nutzung der Corona-Gästelisten im Saarland verhältnismäßig?
Foto: Julian Hemmer

„Die Grenze im Einzelfall wird allein durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit festgelegt“, erklärte Bouillon.