Ermittlungen der Polizei Details zu Corona-Gästelisten werfen Fragen nach Verhältnismäßigkeit auf
Saarbrücken · Corona-Gästelisten dürfen laut Strafprozessordnung für polizeiliche Ermittlungen verwendet werden. Das stellte Innenminister Klaus Bouillon (CDU) in der vergangenen Woche klar, nachdem bekannt wurde, dass dieses Verfahren auch im Saarland bereits vier Mal Anwendung gefunden hat (wir berichteten).
12.08.2020
, 19:03 Uhr
„Die Grenze im Einzelfall wird allein durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit festgelegt“, erklärte Bouillon.