Wie muss die Grabstätte aussehen? Streit um Grabsteingestaltung am jüdischen Friedhof in Saarbrücken

Saarbrücken · Satzung der Synagogengemeinde lehnt Bilder oder vertikale Grabstätten ab. Doch wie sind die Regeln an anderen saarländischen Friedhöfen?

 Wer einen Grabstein am jüdischen Friedhof in Saarbrücken aufstellen will, soll bei der Gestaltung die Satzung genau beachten. 

Wer einen Grabstein am jüdischen Friedhof in Saarbrücken aufstellen will, soll bei der Gestaltung die Satzung genau beachten. 

Foto: BeckerBredel

Wie die Grabsteine für ihre Mutter und ihre Tante aussehen sollen, davon haben der Saarbrücker Mikhail Karcheuski und seine Schwester Hanna eine ganz genaue Vorstellung. Bei einem Steinmetz in Völklingen ließen sie aufwendige Entwürfe herstellen. Doch sieben Jahre nach dem Tod der Tante und drei Jahre nach dem der Mutter stehen auf dem jüdischen Friedhof in Saarbrücken nur zwei rudimentäre Holzkreuze an den Grabstätten. Der Grund: Ihre Entwürfe wurden von der Synagogengemeinde abgelehnt, die den Friedhof verwaltet. Denn verschiedene Elemente, die sich die beiden für die Grabstätte wünschen, sind laut Satzung verboten. „Es sind nur liegende Grabsteine erlaubt“, heißt es zum Beispiel darin. „Wir möchten einen vertikalen Teil, weil man die Inschriften darauf besser lesen kann, auch nach vielen Jahren. Die Schriften auf liegenden Teilen werden viel mehr vom schlechten Wetter beschädigt, auf Hochteilen halten sie besser“, sagt Hanna Karcheuskaya. Das würde auch die Pflege des Denkmals einfacher machen. Ebenso abgelehnt wurde deren Wunsch, auf den Grabsteinen Porträtbilder von ihren Angehörigen anzubringen. Doch auch das ist verboten. Da ihre Mutter Apothekerin war, hätte Mikhail Karcheuski gerne auf ihrem Grab einen Asklepios-Stab eingravieren lassen. Zeichen, die auf den Berufsstand hinweisen, sind aber nicht zugelassen, es sei denn es gibt eine Sondergenehmigung des Gemeindevorstandes. Eine solche Genehmigung wurde der Familie nach eigenen Angaben verweigert. „Dass solche Symbole nicht auf einem Grab eingraviert werden dürfen, erklärt sich durch unserem jüdischen Brauch. Es ist einfach nicht üblich“, erklärt Ricarda Kunger, Vorstandsvorsitzende der Synagogengemeinde auf Anfrage.