Sensationelle Wende im Streit Rabiater Eingriff in das Tholeyer Abtei-Denkmal – kein Kavaliersdelikt der Mönche

Meinung | Tholey · Der Konflikt ist vorerst beigelegt. Sieger und Verlierer sind schwierige Kategorien, wenn es um Denkmalschutz geht. Im Tholeyer Streit um das Nordportal der Abtei muss man andere Maßstäbe anlegen.

 Die Benediktinerabtei in Tholey.

Die Benediktinerabtei in Tholey.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Mutmaßlich war es eine übergeordnete kirchliche Instanz, die das Einlenken der Tholeyer Benediktiner ausgelöst hat. Eine längst fällige Entscheidung, denn der verbissene Denkmal-Streit passte so gar nicht ins strahlende Bild einer rundumsanierten Abtei Tholey, die sich dank der Gerhard- Richter-Fenster als ein touristischer „Ort der Weltkunst“ profilieren wollte. Deshalb wäre der Orden sowieso nie als „Sieger“ vom Konflikt-Feld gezogen. Selbst wenn vieles dafür sprach, den „Schandfleck“ am Eingang zu entfernen, war dieses Vorgehen nun mal kein mit Naivität zu entschuldigendes Kavaliersdelikt, sondern ein rabiater, ja dreister Eingriff. Denn der Orden kannte durch den jahrelangen Sanierungsprozess die strengen Regeln des Denkmalschutzes. Ein zu hartes Urteil? Ja, wenn man konzediert, welch‘ eine „weltliche“ Überforderung das Gesamtprojekt Abtei-Erneuerung für die zwölfköpfige Mönch-Gemeinschaft darstellen musste.