Ermittlungsverfahren eingestellt St. Ingberter schrieb: „Erschießt Merkel“ – Warum die Staatsanwaltschaft das nicht für strafbar hält

St. Ingbert · Auf Facebook forderte er: „Erschießt Merkel.“ Doch der St. Ingberter sei einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten „nicht hinreichend verdächtig“, erklärt die Staatsanwaltschaft. Wie die Behörde das begründet.

St. Ingberter schrieb: „Erschießt Merkel“ –  Staatsanwalschaft stellt Verfahren ein
Foto: dpa/Oliver Berg

Die Empörung war groß in der St. Ingberter Kommunalpolitik, als im Frühjahr des vergangenen Jahres ein damaliges Stadtrats-Mitglied der Freien Wähler auf seinem privaten Facebook-Profil forderte: „Erschießt A. Merkel und weitere der schwarzen Plage und schon geht es Deutschland besser.“ Inzwischen ist der Kommunalpolitiker von seinem Mandat zurückgetreten. Juristisch aber muss er nichts mehr fürchten.