Gericht entscheidet nach internem Streit Zwei führende Polizei-Gewerkschafterinnen verlieren ihre Ämter, dürfen aber in der GdP bleiben
Saarbrücken · Im internen Streit bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland hat nun das Bundesschiedsgericht entschieden: Vera Koch und Julia Rost dürfen in der Gewerkschaft bleiben. Doch die beiden trifft eine harte Sanktion.
04.10.2021
, 12:12 Uhr
Für vier Jahre wird ihnen das Recht entzogen, ein Gewerkschaftsamt zu bekleiden. Damit verlieren sowohl Koch, die stellvertretende GdP-Landesvorsitzende, als auch Rost ihre Ämter im geschäftsführenden Vorstand. Bisher waren sie von diesen nur suspendiert gewesen. Daneben fungierte Rost als kommissarische Chefin der GdP-Frauengruppe, deren Vorstand nach dem Urteilsspruch handlungsunfähig ist.