Im Kampf um die „Gerechtigkeitslücke“ Beamte im Saarland sehen sich bei Krankenversicherung benachteiligt

Saarbrücken · Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen auch den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen. Es gibt keinen Zuschuss vom Dienstherrn. Das sieht der Sozialverband VdK als Diskriminierung und fordert jetzt Abhilfe.

 Beamte sind in der Regel privat krankenversichert. Wenn sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, müssen sie auch den Arbeitsgeberanteil selbst bezahlen. Das empfinden viele als ungerecht.

Beamte sind in der Regel privat krankenversichert. Wenn sie sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, müssen sie auch den Arbeitsgeberanteil selbst bezahlen. Das empfinden viele als ungerecht.

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Beamte im Saarland sollen zukünftig eine echte Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung erhalten. Mit dieser Forderung tritt jetzt der Sozialverband VdK Saarland an die Fraktionen im neu gewählten Landtag sowie an die neue SPD-Landesregierung heran. Zwar können sich Beamte auch jetzt schon gesetzlich krankenversichern, sie erhalten jedoch nicht wie andere Beschäftigte einen Zuschuss von 50 Prozent, den der Arbeitgeber zum Krankenversicherungsbeitrag beisteuert, und auch keine Beihilfe vom Dienstherrn. Sie müssen also auch den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen. Privat versicherten Beamten gewährt der Staat hingegen 50 Prozent Beihilfe zu den Krankheitskosten, Pensionären sogar 70 Prozent.