Kommunen müssen Schulbegleiter für Kinder bezahlen
Kassel · Ein Schulbegleiter für ein behindertes Kind auf einer Regelschule muss von der Kommune bezahlt werden, wenn seine Aufgaben nicht den Kern der pädagogischen Arbeit der Schule berühren. Sei dieser betroffen, gebe es keinen Anspruch, stellte das Bundessozialgericht gestern in Kassel klar. Die Sozialhilfe übernehme nur unterstützende Leistungen. Den verhandelten Fall verwies das BSG zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Dort hatte es Streit um die Kostenübernahme einer Kommune gegeben.
09.12.2016
, 20:13 Uhr