Berlin Grundgesetzänderung für Hilfen in Bau und Bildung

Berlin · Mit einer Grundgesetzänderung will der Bund die Kommunen bei der Bildungsinfrastruktur, dem Bau von bezahlbarem Wohnraum und beim Nahverkehr stärker unterstützen. Gestern im Bundestag erhielt das Paket bei einer namentlichen Abstimmung die notwendige Zweidrittelmehrheit mit 580 Ja-Stimmen, 87 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen.

Union, SPD, FDP und Grüne hatten sich in langen Beratungen auf den Kompromiss geeinigt. Auch die Linke stimmte zu. Die AfD übte dagegen scharfe Kritik. Nun muss der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Dort gibt es allerdings Widerstände einzelner Länder.

Für den sogenannten Digitalpakt Schulen wird das Kooperationsverbot im Bildungsbereich gelockert. Er sieht vor, dass der Bund in einem Zeitraum von fünf Jahren den Ländern fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur der Schulen zur Verfügung stellt. Pro Schule sollen bis zu 25 000 Euro zur Anschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets zur Verfügung stehen. Den sozialen Wohnungsbau will der Bund in den Jahren 2020 und 2021 mit jeweils einer Milliarde Euro unterstützen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einer „guten Entscheidung“. Damit solle die Digitalisierung an Schulen internationalen Standards gerecht werden. Dies sei die „wichtigste Zukunftsentwicklung“. Scholz widersprach Sorgen, dass der Föderalismus Schaden nehme. Wesentlich sei ein gemeinsames Vorgehen.

Die AfD übte scharfe Kritik. Götz Frömming sprach von einem „Frontalangriff auf die föderalen Strukturen unseres Staates“. Der Digitalpakt sei „das trojanische Pferd“, um den Ländern die Bildungshoheit zu nehmen. Die föderale Struktur werde unterhöhlt.

Unions-Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) warb vor allem bei den Ländern um Zustimmung. Große Herausforderungen seien nur gemeinsam zu bewältigen.

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