Neues Führungszeugnis gegen Kinderschänder

Berlin. Zum Schutz vor Kinderschändern können Kitas und Schulen bei Neu-Einstellungen jetzt ein besonderes Führungszeugnis verlangen. Das "Erweiterte Führungszeugnis" gibt Auskunft darüber, ob Bewerber wegen bestimmter Sexual-Delikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Der Bundestag stimmte der Gesetzesverschärfung gestern zu

Berlin. Zum Schutz vor Kinderschändern können Kitas und Schulen bei Neu-Einstellungen jetzt ein besonderes Führungszeugnis verlangen. Das "Erweiterte Führungszeugnis" gibt Auskunft darüber, ob Bewerber wegen bestimmter Sexual-Delikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Der Bundestag stimmte der Gesetzesverschärfung gestern zu. Die Neuregelung gilt auch für andere Berufe, die viel mit Minderjährigen zu tun haben - zum Beispiel Schulbusfahrer, Bademeister oder Leiter von Freizeitgruppen. Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Bundesbürger über 14 Jahren ein Führungszeugnis bekommen kann. In normalen Führungszeugnissen werden jedoch nur Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten erwähnt. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort