Ehe nach iranischem Recht geschieden

Hamm. Eine im Iran geschlossene Ehe iranischer Eheleute kann in Deutschland nach iranischem Recht geschieden werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem gestern veröffentlichten Beschluss im Fall zweier in Deutschland lebender Eheleute schiitischen Glaubens

Hamm. Eine im Iran geschlossene Ehe iranischer Eheleute kann in Deutschland nach iranischem Recht geschieden werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem gestern veröffentlichten Beschluss im Fall zweier in Deutschland lebender Eheleute schiitischen Glaubens. Das OLG befand, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen seien die deutschen Gerichte zuständig, weil beide Eheleute ihren Aufenthalt in Deutschland hätten. In der Sache sei iranisches Scheidungsrecht anzuwenden - dies ergebe sich aus einem weiter gültigen Staatsvertrag aus dem Jahr 1929 (Az. 4 UF 172/12). Im vorliegenden Fall lägen nach dem iranischen Scheidungsrecht sowohl gesetzliche als auch vertragliche Gründe für eine Scheidung vor, urteilte das OLG. Unter anderem habe der Ehemann seiner Ehefrau über sechs Monate Unterhaltszahlungen verweigert. Auch sei das Benehmen des Ehemanns unerträglich, so dass das Eheleben nicht fortgesetzt werden könne. Das OLG bestätigte mit seinem rechtskräftigen Beschluss die zuvor bereits vom Amtsgericht Siegen ausgesprochene Scheidung der iranischen Eheleute. afp

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