Beamte müssen bei Beförderung auch höher bezahlt werden
Leipzig. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Besoldungsrecht der Beamten kommen auf den Staat möglicherweise Nachzahlungen in Millionenhöhe zu. Die Richter des zweiten Senats entscheiden am Donnerstagabend in Leipzig, dass einem Beamten, der dauerhaft eine höhere Dienststelle bekleidet, auch die entsprechende Besoldung zusteht
Leipzig. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Besoldungsrecht der Beamten kommen auf den Staat möglicherweise Nachzahlungen in Millionenhöhe zu. Die Richter des zweiten Senats entscheiden am Donnerstagabend in Leipzig, dass einem Beamten, der dauerhaft eine höhere Dienststelle bekleidet, auch die entsprechende Besoldung zusteht. Bisher war es vielerorts gängige Praxis, einen Beamten eine höhere Stelle besetzen zu lassen, ihm aber sein bisheriges niedrigeres Gehalt weiterzuzahlen. Nach Ansicht der Richter muss ein Beamter nicht nur dann höher bezahlt werden, wenn er das höhere Amt länger als 18 Monate bekleidet, sondern auch, wenn diese Beförderung "endgültig" oder "auf Dauer" angelegt ist. dapd