Bewährungsstrafe für ein JahrTelefon-Terror

Koblenz. Ein Mann, der Familien in einer Taunusgemeinde mit tausenden Telefonanrufen terrorisiert hat, ist bei einem Berufungsprozess mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn am Freitag zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung

Koblenz. Ein Mann, der Familien in einer Taunusgemeinde mit tausenden Telefonanrufen terrorisiert hat, ist bei einem Berufungsprozess mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn am Freitag zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Der Angeklagte aus Leipzig hatte zugegeben, zwischen August 2004 und August 2005 mehrere Familien mit fast 3500 Anrufen belästigt zu haben. Ausgangspunkt war, dass der Mann einer Bekannten nachstellte, die nach Rettert in Rheinland-Pfalz gezogen war. Gestern entschuldigte sich der 34-Jährige. Es sei ihm damals nicht möglich gewesen, sein Fehlverhalten zu erkennen. Gegenwärtig sei er in psychotherapeutischer Behandlung. Sein Handeln könne er nun besser verstehen und steuern. Die Verteidigung war in Berufung gegangen, weil der 34-Jährige das Urteil des Amtsgerichts Diez, eine Haft von zwei Jahren und neun Monaten, als zu hart empfand. Zugunsten des Angeklagten sei das umfassende Geständnis gewertet worden. Zudem habe der Mann sein Fehlverhalten eingeräumt und eine "gewisse Reue" gezeigt. Ein Sachverständiger hatte bei dem Leipziger keine Hinweise für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit gefunden, aber eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Der 34-Jährige wurde unter anderem wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz, Bedrohung und Beleidigung verurteilt. Das Gericht gehe nun von einer günstigen Sozialprognose für den Angeklagten aus. dpa

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