Verfassungsgericht verhandelt über Pendlerpauschale

Karlsruhe. Im Streit um die Pendlerpauschale rückt eine endgültige Entscheidung näher. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die umstrittene Abschaffung der Entfernungspauschale. Ein Urteil wird aber erst bis Ende des Jahres erwartet. Die Karlsruher Richter waren vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden

Karlsruhe. Im Streit um die Pendlerpauschale rückt eine endgültige Entscheidung näher. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die umstrittene Abschaffung der Entfernungspauschale. Ein Urteil wird aber erst bis Ende des Jahres erwartet. Die Karlsruher Richter waren vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands angerufen worden. Sie halten die seit 2007 geltende Regelung für verfassungswidrig. Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. CDU, CSU und SPD hatten sie 2007 grundsätzlich abgeschafft. Für Fernpendler wurde aber eine Härtefallregel eingeführt: Vom 21. Entfernungskilometer an sind 30 Cent pro Kilometer weiterhin steuerlich absetzbar. Die CSU fordert eine Wiedereinführung der alten Pauschale, um die Bürger steuerlich zu entlasten. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sprachen sich vor einer Woche vehement dagegen aus. dpa/ddp

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