Gericht stärkt Ehemänner im Scheidungsstreit
Karlsruhe. Wird ein geschiedener Ehemann durch einen Ehevertrag und die hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben, so ist der Vertrag sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem gestern bekannt gewordenen Urteil entschieden. Es ist das erste Mal, dass der BGH einen Ehevertrag für ungültig erklärt, weil der zahlungspflichtige Mann überfordert ist
Karlsruhe. Wird ein geschiedener Ehemann durch einen Ehevertrag und die hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben, so ist der Vertrag sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem gestern bekannt gewordenen Urteil entschieden. Es ist das erste Mal, dass der BGH einen Ehevertrag für ungültig erklärt, weil der zahlungspflichtige Mann überfordert ist. Betroffen waren bislang nur finanziell benachteiligte Frauen. Im konkreten Fall hatte eine Frau zwei Jahre nach der Hochzeit auf einen Ehevertrag gedrungen. Darin wurde festgelegt, dass ihr Ehemann im Scheidungsfall eine monatliche Leibrente von mehr als 650 Euro zahlen muss. Schon bei der Vertragsunterzeichung sei aber offenkundig gewesen, dass die Lastenverteilung im Fall einer Scheidung einseitig und ungerechtfertigt sei, so der BGH. Es sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Rente zum Sozialhilfeempfänger werde (Urteil vom 5. November 2008 - XII ZR 157/06). dpa