Kohlepfennig, Jahrhundertvertrag und Hüttenvertrag

Saarbrücken. Lange Jahre war die Sicherung des deutschen Kohle-Absatzes in zwei Vertragswerken geregelt, dem Jahrhundertvertrag und dem Hüttenvertrag. Der Jahrhundertvertrag, der 1974 in Kraft trat, garantierte der deutschen Steinkohle bei der Verstromung in Kraftwerken einen Vorrang vor Importkohle. Um dies zu finanzieren, wurde der Kohlepfennig eingeführt

Saarbrücken. Lange Jahre war die Sicherung des deutschen Kohle-Absatzes in zwei Vertragswerken geregelt, dem Jahrhundertvertrag und dem Hüttenvertrag. Der Jahrhundertvertrag, der 1974 in Kraft trat, garantierte der deutschen Steinkohle bei der Verstromung in Kraftwerken einen Vorrang vor Importkohle. Um dies zu finanzieren, wurde der Kohlepfennig eingeführt. Von 1974 bis 1995 gab es dafür einen Aufschlag auf die Stromrechnung von durchschnittlich 8,25 Prozent, was etwa 2,7 Milliarden Euro pro Jahr einbrachte. Ende 1995 wurde der Kohlepfennig abgeschafft, weil das Bundesverfassungsgericht im Oktober 1994 entschieden hatte, dass er rechtswidrig sei. Im Hüttenvertrag wurde den Zechen eine Abnahme von deutscher Kokskohle für die heimische Stahlindustrie bis ins Jahr 2000 garantiert. low

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