Bosbach verteidigt Bundestagsbeschluss zum Meldegesetz

Saarbrücken · „Wenn das ein Geschenk für die Werbewirtschaft sein soll, dann wäre auch die bisherige Rechtslage in den Bundesländern ein solches Geschenk“, sagte er der „Saarbrücker Zeitung“ mit Blick auf entsprechende Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.

Saarbrücken. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat den Bundestagsbeschluss zum Meldegesetz gegen Kritik verteidigt. "Wenn das ein Geschenk für die Werbewirtschaft sein soll, dann wäre auch die bisherige Rechtslage in den Bundesländern ein solches Geschenk", sagte er der "Saarbrücker Zeitung" mit Blick auf entsprechende Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.

Es gehe nicht nur um die werbetreibende Wirtschaft und deren Interessen, potenzielle Kunden gezielt anzusprechen. "Die Adressen von Bürgern werden auch zu wissenschaftlichen Forschungszwecken oder von Meinungsumfrage-Instituten benötigt", erklärte der CDU-Politiker. Bislang sei das nie skandalisiert worden.

Bosbach räumte allerdings ein, dass die kurzfristig in die Vorlage eingefügte Widerspruchslösung hinter dem ursprünglichen Regierungsplan einer Einwilligungslösung zurückbleibt. Die Koalition müsse daher "überzeugend begründen können, warum sie sich gegen eine Einwilligungslösung und für eine Widerspruchslösung entschieden hat".

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