Geistig behinderter Schüler darf nicht auf Wunschschule gehen
Stuttgart · Der geistig behinderte Henri aus dem badischen Walldorf darf nicht seine Wunschschule besuchen. Der Elfjährige mit Down-Syndrom müsse auf eine Werkreal- oder Gemeinschaftsschule gehen, entschied am Freitag der baden-württembergische Kultusminister Andreas Stoch (SPD).
17.05.2014
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Zugleich forderte er das Gymnasium und die Realschule in Walldorf auf, sich mit dem Thema Inklusion auseinanderzusetzen. Die beiden Schulen hatten zuvor die Aufnahme von Henri verweigert, weil sie sich noch nicht in der Lage sähen, "ein behindertes Kind zieldifferent unterrichten und fördern zu können", erläuterte Stoch.