Fragen zum Aufhebungsvertrag beim Mieten?
Auch wenn Mieter langfristig über Zeitmietvertrag, Kündigungsausschluss-Klausel oder Kündigungsfristen an die Wohnung gebunden sind, kann mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart werden.
05.10.2015
, 00:00 Uhr
Welche Rechte und Pflichten sind dabei zu beachten? Ein Rechtsanwalt des Mieterbundes beantwortet heute zwischen 16 und 18 Uhr alle Fragen:
Kai Werner, (0681) 502-26 20.