Fragen zum Aufhebungsvertrag beim Mieten?

Auch wenn Mieter langfristig über Zeitmietvertrag, Kündigungsausschluss-Klausel oder Kündigungsfristen an die Wohnung gebunden sind, kann mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart werden.

Welche Rechte und Pflichten sind dabei zu beachten? Ein Rechtsanwalt des Mieterbundes beantwortet heute zwischen 16 und 18 Uhr alle Fragen:

Kai Werner, (0681) 502-26 20.

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