Gerichtsurteil in Berlin Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung wegen Maus

Berlin · Verspätet sich ein Flugzeug wegen Mäusen an Bord stark, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Das entschied das Amtsgericht Wedding in Berlin (Az.: 14 C 376/17). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von Berlin über Istanbul nach Dalaman in der Türkei. Der Zubringerflug verspätete sich, weil ein Gast des Vorfluges beim Aussteigen eine Maus gesehen hatte, woraufhin die Fluglinie die Maschine mehrere Stunden lang überprüfte. Die Kläger erreichten Dalaman erst mit einem Tag Verspätung und verlangten jeweils 400 Euro Ausgleichszahlung.

Das Gericht gab den Reisenden Recht. Es sei möglich, Vorkehrungen gegen Mäusebefall zu treffen, daher handele es sich nicht um ein unbeherrschbares Ereignis.

(dpa)
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