Preise von Kreuzfahrten Pflicht-Trinkgelder müssen genannt werden

Schleswig · Bei Kreuzfahrten müssen obligatorische Trinkgelder im beworbenen Reisepreis angegeben werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden (Az.

6 U 24/17). Ein Anbieter von Schiffsreisen hatte mit einem Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt geworben, in dem die Angabe eines Serviceentgelts von 10 Euro pro Tag fehlte, dass jeder Gast entrichten musste.

(dpa)
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