Datenschutzbedenken beim Online-Unterricht Was, wenn Schüler heimlich mitschneiden?

Saarbrücken · Im Lockdown werden viele Schüler virtuell unterrichtet. Manche Lehrer fragen sich, wie sicher sie im Online-Unterricht sind.

Mitschreiben? Ja. Auf Video mitschneiden? Nein. Der Online-Unterricht wirft auch datenschutzrechtliche Fragen auf. So ist es verboten, den Unterricht mit dem Smartphone abzufilmen.  

Mitschreiben? Ja. Auf Video mitschneiden? Nein. Der Online-Unterricht wirft auch datenschutzrechtliche Fragen auf. So ist es verboten, den Unterricht mit dem Smartphone abzufilmen.  

Foto: Getty Images/istock/pinstock

Der Online-Unterricht, mit dem alle Schüler außerhalb der Abschlussklassen noch mindestens bis Mitte Februar auskommen müssen, stellt Schüler wie Lehrer vor neue Herausforderungen. Das gilt besonders für den sogenannten Online-Livestream-Unterricht, bei dem Schüler und Lehrer vor einer Kamera sitzen und sich in einer Art virtuellen Klassenzimmer einfinden. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Was, wenn etwa ein Schüler den Unterricht heimlich aufzeichnet, und das so entstandene Video auf einer Plattform wie Youtube hochlädt, um den Lehrer zu verunglimpfen? Mit dieser Sorge hat sich eine Lehrerin, die an einer Gemeinschaftsschule im Regionalverband lehrt und anonym bleiben will, an unsere Redaktion gewandt.