Streit geht weiter Wieso in Alsweiler (nicht) gewildert wird
Alsweiler · Die Querelen um die Jagdnutzung in Alsweiler gehen weiter. Ein halbes Jahr nach dem Urteilsspruch der Saarlouiser Richter, dass die Form der Jagdnutzung in Alsweiler zwar grundsätzlich zulässig, aber zeitnah rechtskonform auszugestalten sei, wurde noch immer keine Genossenschaftsversammlung einberufen. Nun droht der ehemalige Jagdvorstand den Alsweiler Jägern mit Anzeigen — wegen Wilderei.
Ein Schuss zerreißt die morgendliche Ruhe im Alsweiler Jagdbezirk. Kurz hinter dem Schulterblatt durchschlägt das Projektil den Brustkorb und zerfetzt die dort liegenden Organe. Noch ehe das Echo verhallt ist, sinkt der tödlich getroffene Rehbock zu Boden. Nach kurzer Zeit wird das Beutestück geborgen und versorgt – durch einen Jäger. Oder durch einen Wilderer? Letzteres würde Klaus Jung vermuten, ehemaliger Jagdvorstand der Alsweiler Jagdgenossenschaft.