Kreistag Saarlouis Der Öffentliche Personennahverkehr soll attraktiver werden

Saarlouis · Der ÖPNV im Landkreis Saarlouis soll künftig attraktiver gestaltet werden – unter anderem im Bereich der Regionalbus-Linien. Hierüber beriet kürzlich der Kreistag.

 Der ÖPNV im Landkreis Saarlouis soll künftig attraktiver gestaltet werden – unter anderem im Bereich der Regionalbus-Linien.

Der ÖPNV im Landkreis Saarlouis soll künftig attraktiver gestaltet werden – unter anderem im Bereich der Regionalbus-Linien.

Foto: picture alliance / dpa/Heiko Wolfraum

Um einen attraktiveren Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ging es in der Sitzung des Kreistages am Dienstag vor einer Woche. Hierbei soll der Landkreis Aufgaben übernehmen, die vor allem an Wochenenden zusätzliche Busse auf bestimmte Strecken bringen. Dies läuft unter dem Motto „Plus-Bus“. Eine zweite Neuerung seien „Express-Bus“-Linien, erklärte Landrat Patrik Lauer vor den per Video zugeschalteten Kreistagsmitgliedern im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Diese „Express-Busse“ sollen auf viel befahrenen Strecken nur an größeren Haltepunkten stoppen. Damit würde sich die Fahrtzeit verringern, was wiederum diese Busse attraktiver machen könne. Beide Vorhaben betreffen die Linien R 3 Lebach – Wadern sowie R 5 Saarlouis – Lebach und X 5 Saarlouis – Lebach. „Das wird uns vom Land bezahlt“, sagte Lauer. Für die Umsetzung war ein Nachtrag notwendig zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland und dem Landkreis Saarlouis. Mit dem einstimmigen Beschluss des Kreistages tritt dies rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ebenfalls einstimmig erfolgte eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Saarlouis und der Stadt Völklingen. Hierbei geht es um Völklinger Linien, die vor allem im Bereich Bous den Kreis Saarlouis befahren. Des Weiteren stimmte der Kreistag geschlossen dafür, den fünften Nahverkehrswegeplan für den Landkreis Saarlouis anzugehen. Ein Defizit von rund 3750 Euro wird sich laut Planung bei der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQ) im Wirtschaftsjahr 2022 ergeben. Darüber informierte der Landrat, ohne dass ein Beschluss durch das Bürgergremium erfolgen musste.