Gehaltsobergrenze im neuen SR-Gesetz? Warum der SR-Intendant künftig weniger Geld bekommen soll

Exklusiv | Saarbrücken · Gehaltsobergrenze für SR-Führungskräfte, weniger linear in Fernsehen und Radio, mehr im Digitalen: Der Entwurf für das neue SR-Gesetz erhöht den Reformdruck auf die ARD-Anstalt.

Martin Grasmück ist seit 1. Mai 2021 Intendant des Saarländischen Rundfunks (SR). Muss er bald auf Teile seines Gehaltes verzichten?

Martin Grasmück ist seit 1. Mai 2021 Intendant des Saarländischen Rundfunks (SR). Muss er bald auf Teile seines Gehaltes verzichten?

Foto: Oliver Dietze/dpa/Oliver Dietze

Aus einem Gesetz sollen zwei werden – und der Intendant des Saarländischen Rundfunks soll weniger Geld bekommen: Die saarländische Staatskanzlei plant, das saarländische Mediengesetz zu novellieren. Mehr noch: Sie will es zweiteilen. Erste Diskussionsentwürfe der zwei neuen Gesetze liegen der Saarbrücker Zeitung vor.  Das Mediengesetz ist für alle Medien im Saarland bindend – für die öffentlich-rechtlichen wie für die privaten. Es regelt seit 2002, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk beispielsweise durch den Rundfunkrat kontrolliert wird – oder wie die Landesmedienanstalt (LMS) private Medien zulässt und beaufsichtigt. Es regelt ebenso, wer in der LMS oder im Medienrat sitzt.