Beim Umgang mit Waffen wird genau hingeschaut Streit um Waffenbesitz: Kläger kam nicht

Saarlouis/Saarbrücken · Ein Waffenbesitzer, dem die Besitzkarte durch den Regionalverband entzogen worden war, klagt dagegen. Zur Verhandlung kam er nicht.

 Ob für Gewehr oder Pistole: In Deutschland braucht man eine Waffenbesitzkarte. Die kann aber wieder entzogen werden – etwa bei unsachgemäßer Aufbewahrung. Ein Mann aus dem Regionalverband klagt gegen dessen Verwaltung, weil er die entzogene Genehmigung wieder haben möchte.  

Ob für Gewehr oder Pistole: In Deutschland braucht man eine Waffenbesitzkarte. Die kann aber wieder entzogen werden – etwa bei unsachgemäßer Aufbewahrung. Ein Mann aus dem Regionalverband klagt gegen dessen Verwaltung, weil er die entzogene Genehmigung wieder haben möchte.  

Foto: dpa/Patrick Pleul

„Das habe ich mir fast schon gedacht“, seufzt der Vertreter des Regionalverbandes und erhebt sich von seinem Stuhl im Saal 1 des Verwaltungsgerichts in Saarlouis. Es ist Freitag, 10.20 Uhr. Die Verhandlung um eine vom Regionalverband entzogene Waffenbesitzkarte, die der Kläger zurück haben will, hätte eigentlich um 10 Uhr beginnen sollen. Doch kurz zuvor hatte der Kläger telefonisch einen amtsärztlichen Attest zur Bescheinigung einer Verhandlungsunfähigkeit angekündigt. Bis 10 Uhr lag er noch nicht vor, die Richterin räumte eine viertel Stunde Frist ein. – Um 10.10 Uhr kam die Bescheinigung tatsächlich, so dass der Richterin nur das Vertagen der Verhandlung übrigblieb. Schon mehrfach war der Kläger wegen Verhandlungsunfähigkeit nicht erschienen.