Nach langem Rechtsstreit Klinik im Saarland zahlt mehr als eine Million Euro an früheren Patienten

Exklusiv | Saarbrücken · Drei schwere Operationen, doch notwendig war laut einem Gutachter keine: Die Saarland Heilstätten (SHG) zahlen einem früheren Patienten nach einem Vergleich über eine Million Euro. Zuvor hatte das Landgericht Saarbrücken in erster Instanz grobe Behandlungsfehler festgestellt.

 Die SHG-Geschäftsführung bat den früheren Patienten am Mittwoch um Verzeihung.

Die SHG-Geschäftsführung bat den früheren Patienten am Mittwoch um Verzeihung.

Foto: BeckerBredel

Der Familienvater hatte sich zwischen 2008 und 2009 in einer SHG-Klinik drei Eingriffen an der Wirbelsäule unterzogen. In einem Zivilverfahren meldete das Landgericht erhebliche Zweifel an, dass die Operationen medizinisch indiziert waren. Der Mann hätte womöglich gar nicht unters Messer gemusst. Auch sollen die ihm vorgelegten Aufklärungsformulare andere Eingriffe betroffen haben.