Nach wüsten Beschimpfungen Hilft der Generalstaatsanwalt den Sanitätern?

Saarbrücken · Die Staatsanwaltschaft entschied zunächst, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Die Sanitäter waren entsetzt. Nun wird der Fall neu überprüft.

 Sanitäter werden  manchmal selbst zu Opfern. Dagegen sollen sie nun besser geschützt werden.

Sanitäter werden manchmal selbst zu Opfern. Dagegen sollen sie nun besser geschützt werden.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Der Fall der beiden Notfallsanitäter, die bei einem Einsatz in Saarlouis wüst beschimpft und bedroht worden waren, hat möglicherweise doch noch ein juristisches Nachspiel. Nachdem die Staatsanwaltschaft zunächst entschieden hat, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vorliegt, schaltet sich nun Generalstaatsanwalt Günter Matschiner in den Fall ein. Er hat die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft und soll klären, ob die Entscheidung der zuständigen Staatsanwältin, das öffentliche Interesse zu verneinen, richtig war. Das teilte Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU) der SZ mit. „Wer für die Allgemeinheit tätig ist und in diesem Zusammenhang Opfer einer Straftat wird, hat die Solidarität und den besonderen Schutz des Staates verdient – unabhängig ob als Rechtspfleger, Arzt, Schülerlotse oder eben Rettungssanitäter“, sagte Theis. Eine ähnliche Richtlinie gibt es heute bereits für Polizeibeamte. Daher hat Justizminister Peter Strobel (CDU) veranlasst, dass die bisherige Richtlinie, „dahingehend überprüft wird, dass die Regelungen auf alle Personen erweitert werden, die im öffentlichen Interesse tätig sind und dabei Opfer von Straftaten werden“, sagt Strobel. „Der Staat hat hier eine Schutzpflicht“, erklärte der Justizminister. Die Staatsanwaltschaft werde künftig also auf Anzeige tätig werden und die Opfer nicht auf den Privatklageweg verweisen. „Wer für die Gesellschaft tätig und dabei Opfer einer Straftat wird, sollte die Strafverfolgung nicht privat erzwingen müssen“, sagte Theis.