Nach Klage gegen Privatsender Arbeitsgericht verurteilt Radio Salü zur Weiterbeschäftigung einer leitenden Angestellten

Exklusiv | Saarbrücken · In erster Instanz hat eine Führungskraft des Privatsenders Radio Salü, an dem der Saarländische Rundfunk und die Sparkassen über eine Förderungsgesellschaft beteiligt sind, vor dem Arbeitsgericht einen Erfolg verbucht. Nach dem Urteil muss der Sender die alleinerziehende Mutter weiter beschäftigen.

Radio Salü​: Gericht verurteilt den Privatsender im Saarland
Foto: BeckerBredel

Die Argumente der Geschäftsführung des werbefinanzierten Privatsenders Radio Salü in dem Prozess bezeichnete die Vorsitzende Richterin Bettina Schneider-Ortscheid bereits in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai als „nicht so ganz schlüssig“. Jetzt hat die Kammer ihr Urteil verkündet. Radio Salü muss seine bisherige Abteilungsleiterin für Vertrieb und Marketing weiter beschäftigen (Aktenzeichen: 2 Ca 1799/21). Ihrer Kündigungsschutzklage wurde stattgegeben. Zudem wies das Gericht einen hilfsweise gestellten Antrag der Gesellschaft ab, wonach das Arbeitsverhältnis wegen angeblich illoyalen Verhaltens der Frau aufgelöst werden sollte. Salü-Anwalt Marvin Roth hatte in der Verhandlung unter anderem gesagt, es bestehe der „dringende Verdacht“, dass die Angestellte, der auch Prokura erteilt war, betriebsinterne Informationen an unsere Zeitung weitergegeben habe. Sie soll sich so an einer von Roth behaupteten „Schmutzkampagne“ beteiligt haben. Die Begründung für die Vertragsauflösung, so heißt es in einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes, basiere nach Auffassung der Kammer „nur auf Vermutungen“.